Es sollte eine Funktion zur Besteuerung nach §25a USt verfügbar sein, um auch beim Handel mit Second-Handwaren die Faktura nutzen zu können
Bei der Differenzbesteuerung nach §25 UStG wird beim Handel von Secondhand-Waren lediglich die Differenz zwischen EK und VK mit der USt. belegt, wenn der Verkäufer (z.B. als Privatmann) die Mwst. nicht ausweisen kann. Beispiel: Einkauf von Privat: EUR 1200, VK EUR 1500. Hier werden lediglich EUR 300 (und nicht 1200!) mit 19% belegt. Es wäre also sinnvoll, in den Artikelstammdaten noch ein Feld (z.B. benannt als "Einkauf nach §25a") vorzusehen und dies in der Faktura entsprechend zu berücksichtigen. Dies wäre z. B. für höchst Gebrauchtwagenhändler, die auch neues Zubehör anbieten interessant, da sie dann die Faktura auch uneingeschränkt nutzen könnten.
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anonym kommentierte
Würde ich mir auch wünschen, da wir viele Verkäufe dieser Art tätigen und Faktura aber dafür keinen Menüpunkt bei Angabe der Steuersätze bietet.
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anonym kommentierte
Oh ja, das wünsche ich mir auch!!!!!!!
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arif-s kommentierte
Des wäre echt Super
Da wir einen an und Verkauf von Multimedia und technischen Geräten haben, und kaum neue Sachen kaufen und verkaufen. -
Anonymous kommentierte
Das wäre absolut dringend notwendig!!!