Änderungen an gebuchten Aufträgen - differenzierte Betrachtung
Nach den Grundsätzen ordentlicher Buchführung dürfen Rechnungen nachträglich nicht geändert werden - ABER es ist eine unnötige Erschwernis jegilche Änderungen ab der Buchung eines Auftrages (mit Lieferschein!) zu unterbinden. UND: die Programmoption Aufträge - Faktura - Einstellungen 1/2 - Gebuchte Aufträge dürfen geändert werden - funktioniert nicht.
Beispielsweise ist es nicht möglich die Zahlungskonditionen oder den Steuersatz in einer Rechnung zu ändern nachdem der Lieferschein gebucht wurde ! Wenn sich der Kunde nachträglich 3% statt 2% Skonto ausverhandelt oder eine UID Nummer nachgereicht wird, oder eine Zweigstelle ihre Zentrale als Rechnungsadresse angibt - in zahlreichen Fällen müssen wir deshalb den Lieferschein und tausende damit verbundene Lagerbuchungen stornieren ! Durch die vielen Stornierungen ist die Lagerbuchhaltung total unübersichtlich geworden - Das ist absolut praxisfremd !
Ebenso im Projektgeschäft, wo häufig Bauherren oder Leasinggesellschaften in einen Vertrag eintreten: Die "Lösung" in Amicron ist es, sämtliche Lieferscheine zu stornierten !
Oder ist die Amicron-"Lösung" automatische Lagerbuchungen zu deaktivieren, und erst nach der Schlußrechnung manuell nachzuholen ? ... Zumeist im falschen Wirtschaftsjahr, weil die Amicron Lagerbuchhaltung kein Belegdatum kennt?
Bitte um dringende Abhilfe !
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Christoph Wagner kommentierte
Die Buchung einer Rechnung in der Finanzbuchhaltung sollte von der Buchung des Lieferscheines entkoppelt werden. Dann könnte man eine Rechnung stornieren, ohne die zugehörigen Lieferscheine stornieren zu müssen. Das läuft in den meisten ERP Systemen so.