Rechnungen §13b UstG
Bei Artikeln kann man für die Verbuchung zwei Modelle wählen:
A) Verbuchung nach Steuersatz
B) Verbuchung nach aufgelisteten Erlös-Konten.
Für B) fehlt die Rubrik für Rechnungen nach §13b UstG
Da wir den Umsatz, wegen Versicherungsmeldungen, nach Umsatzart aufteilen müssen (Montage, Fracht, Warenlieferung, Kundendienst, etc.) können wir die Verbuchung nach A) nicht verwenden.
Da wir ungerne alle Artikel doppelt anlegen wollen, was auch eine Lagerbuchhaltung irgendwie unmöglich machen dürfte, wäre es von Vorteil, eine Erlöskonten Rubrik für Umsätze nach §13b UstG einzufügen. Im Moment buchen wir alle entsprechenden Umsätze um. Bei ca. 40% aller Rechnungen ist das jedoch ein erheblicher Arbeitsaufwand.